Ihre Experten für Nutzungs­änderungen in NRW

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Architekt von Nutzungsänderung NRW
Nutzungsänderung Wohnung

Wann benötigt man eine Nutzungs­änderung?

Eine Nutzungsänderung ist immer notwendig, wenn ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes anders genutzt werden sollen, als es genehmigt wurde.

Ohne eine genehmigte Nutzungsänderung drohen hohe Ordnungsgelder, die Untersagung der Nutzung bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Übliche Fälle von Nutzungsänderungen

Damit du dein Projekt von Anfang an rechtssicher, vollständig genehmigt und ohne unangenehme Überraschungen umsetzen kannst – mit Klarheit und einem guten Gefühl.

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Unsere Fixpreis-Pakete

Klein bis 50 m²

1.790€inkl. MwSt.

Mittel bis 100 m²

2.490€inkl. MwSt.

Groß bis 200 m²

3.290€inkl. MwSt.

In 5 Schritten zur Nutzungsänderung

Wir übernehmen die komplette Abstimmung mit den Behörden und stellen sicher, dass alle Anforderungen fachgerecht erfüllt werden.

Erstberatung

1. Erstberatung & Vorprüfung

Beauftragung Fachplaner

2. Beauftragung eines Fachplaners

Erstellung Antragsunterlagen

3. Erstellung der Antragsunterlagen

Einreichung Bauamt Prüfung Nutzungsänderung

4. Einreichung beim Bauamt & Prüfung

Erteilung der Genehmigung

5. Erteilung der Genehmigung

Hier kostenlos anfragen

Über dieses Tool können Sie in wenigen Minuten Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage bei uns stellen.
Falls vorhanden können Sie hier bereits Unterlagen und Pläne von Ihrem Objekt hochladen.

Häufig gestellte Fragen

Unsere Architekten verbinden behördliche Erfahrung mit planerischer Praxis – für genehmigungsfähige Anträge ohne unnötige Schleifen.